Als Teilnehmer dieses Lehrganges sollten Sie idealerweise in einem der folgenden Berufe eine Ausbildung absolviert haben: Friseur/in, Masseur/in, Fußpfleger/in, Mta, Pta, Arzthelferin, Apothekenhelferin, Drogerieverkäuferin oder dergleichen. Im Einzelfall können Teilnehmer auch ohne diese Vorkenntnisse bei entsprechender persönlichen Reife und Interesse an dieser Ausbildung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme ist der Hauptschulabschluss und die Schultauglichkeit. Es erfolgt eine Eignungsfeststellung durch die Schulleitung.